Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich um eine Kombination aus Sparvertrag und Todesfallabsicherung. Sie wird über einen langfristigen, vorher festgelegten Zeitraum abgeschlossen. Stirbt die versicherte Person in diesem Zeitraum, wird die vereinbarte Versicherungssumme sofort fällig. Erlebt sie hingegen das Ablaufdatum, wird das angesparte Kapital inklusive der erwirtschafteten Überschüsse zu diesem Termin an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Bei Abschluss einer Versicherung ist der Antragsteller angehalten, genaue Auskünfte über seinen Gesundheitszustand zu geben und bestehende oder in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten anzugeben. Unter Umständen ist zudem eine ärztliche Untersuchung durchzuführen und ein entsprechender Untersuchungsbericht für die Versicherungsgesellschaft beizubringen. Die Gesellschaft erstellt anhand der Daten eine Gesundheitsprüfung zwecks Einschätzung des individuellen Todesfallrisikos des Kunden, wovon dann abhängt, in welcher Höhe innerhalb des Beitrags die Todesfallrisikokosten ausfallen.
Bei der Ausgestaltung des Vertrages sind verschiedene Varianten und Ergänzungen möglich. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die Erlebensfallsumme nicht in einem Betrag am Ende der Laufzeit, sondern in Teilbeträgen zu bestimmten Terminen erfolgt. Auch eine Option, statt einer Erlebensfallsumme eine monatliche Rente auszuzahlen, ist möglich. Weiterhin können zusätzliche Absicherungen wie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder eine Unfallzusatzversicherung in den Vertrag aufgenommen werden. Auch kann der Versicherungsnehmer einen Vertrag nicht auf sein eigenen Leben, sondern auf das einer anderen Person wie beispielsweise auf sein Kind als versicherte Person abschließen. Für Paare gibt es zudem die Möglichkeit, einen Vertrag auf beide Leben abzuschließen, der während der Laufzeit dann zur Auszahlung kommt, wenn einer der beiden Partner stirbt. Eine weitere Produktvariante ist die sogenannte fondsgebundene Lebensversicherung, bei welcher der Teil des Versicherungsbeitrages, der zur Kapitalbildung dient, in Investmentfondsanteile investiert wird.
Die Kapitallebensversicherung galt über Jahrzehnte hinweg als eines der beliebtesten Vorsorgeprodukte der Deutschen. Ein Hauptgrund dafür war, dass Kapitallebensversicherungen einen steuerlichen Vorteil genossen haben. Sofern die Laufzeit des Vertrages mindestens zwölf Jahre betrug, waren die zum Ablauf der Versicherung zusammen der Versicherungssumme ausgezahlten Erträge, bei Lebensversicherungen Überschussbeteiligung genannt, steuerfrei. Außerdem konnten die Versicherungsnehmer die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Dies hat sich allerdings seit 2005 geändert. Bei Kapitallebensversicherungen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, können Beitragszahlungen nur noch steuerlich als Sonderausgaben angesetzt werden, wenn der Versicherungsvertrag als Riester-Vertrag oder Rürup Rente genutzt wird und die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt. Die Überschüsse, also die Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Ablaufleistung, sind zu 50 Prozent mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre Laufzeit hatte und die Auszahlung erst nach vollendetem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers erfolgt. Werden die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der volle Überschussanteil zu versteuern.
Aber nicht nur deshalb hat die Kapitallebensversicherung in den letzten Jahren deutlich an Beliebtheit und Attraktivität verloren. Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und des andauernden niedrigen Zinsniveaus mussten die Versicherungsgesellschaften ihre Überschussbeteiligungen immer mehr nach unten korrigieren, so dass auch die Rendite einer Kapitallebensversicherung inzwischen sehr mäßig ausfällt. Zudem ist eine Kapitallebensversicherung relativ unflexibel, da das Kapital sehr lange gebunden wird. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar möglich, jedoch muss der Versicherungsnehmer dabei erhebliche Verluste in Kauf nehmen. Besser ist da schon die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen, was zur Reduzierung der Versicherungssumme führt. So kommt der Kunde zwar nicht vor Ablauf an das bereits angesammelte Kapital heran, muss zumindest aber die zukünftigen Beiträge nicht mehr entrichten. Finanzexperten raten längst nicht mehr zum Abschluss von Kapitallebensversicherungen, sondern eher dazu, das Todesfallrisiko durch eine reine Risikolebensversicherung abzusichern, bei der keine Kapitalansammlung erfolgt und der Beitrag entsprechend geringer ausfällt. Die Komponente Vermögensansammlung sollte dagegen besser durch den Abschluss flexiblerer und gewinnträchtigerer Anlageformen erfolgen.
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