Rürup Rente

Die offiziell als Basisrente bezeichnete Variante der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wird Rürup Rente genannt, da sie auf den Vorschlägen des früheren Wirtschaftsweisen Bert Rürup basiert. Bei der Rürup Rente werden generell nur private Rentenversicherungsverträge gefördert , die sowohl im Hinblick auf die steuerliche Behandlung als auch von den Leistungskriterien denen der gesetzl. Rentenversicherung entsprechen. Der Unterschied der Rürup Rente zur gesetzlichen Rente besteht lediglich darin, dass die Rürup Rente eine Kapitaldeckung vorweist und nicht wie die gesetzliche Rente umlagefinanziert ist (Stichwort Generationenvertrag).

Welche Verträge werden gefördert und welche Bedingungen gibt es?

Als förderungsfähige Produkte kommen normale private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, britische Versicherungen sowie auch Fondssparpläne in Frage. Rürup-Verträge haben die strikte Bedingung, dass die späteren Leistungen ausschließlich durch lebenslange Rentenzahlungen an die versicherte Person erfolgen darf, was im Übrigen auch für weitere in dem Vertrag integrierte Leistungsmerkmale wie zum Beispiel Berufsunfähigkeitsrente gilt. Eine Kapitalisierung in Form einer Einmalleistung ist somit ausgeschlossen. Weitere Bedingung für die Förderfähigkeit ist, dass die Rentenzahlungen bei Verträgen, die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person beginnt, bei Verträgen, die nach dem 31.12.2011 geschlossen werden, darf die Rentenzahlung erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Weiterhin wurde festgelegt, dass Rürup-Verträge nicht vererbt werden können, sie dürfen nicht beliehen werden, ebenso ist keine Veräußerung möglich.

Wer wird gefördert?

Die Förderung des Staates besteht darin, dass der Vertragsinhaber die in der Ansparphase geleisteten Beiträge zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgabenabzug bei seiner Steuererklärung geltend machen kann. Der maximal anzusetzende jährliche Gesamtbetrag beider Beiträge darf bei Alleinstehenden 20.000,00 EUR und bei Verheirateten 40.000,00 EUR nicht übersteigen. Mit Einführung der Rürup Rente im Jahr 2005 konnten 60 Prozent der gezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, dieser Prozentsatz steigt mit jedem weiteren Jahr um zwei Prozent. In 2011 sind also 72 Prozent anzusetzen, ab dem Jahr 2025 können dann 100 Prozent angesetzt werden. Ähnlich gestaffelt ist der steuerpflichtige Anteil der erhaltenen Auszahlungen während der Rentenphase. Im Jahr 2005 erhaltene Rentenzahlungen waren zu 50 Prozent steuerpflichtig, bis 2020 steigt der Anteil jährlich um zwei Prozent auf dann 80 Prozent. Ab 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil jeweils um ein Prozent jährlich, bis im Jahr 2040 die einhundertprozentige Steuerpflicht erreicht wird.

Für wen ist die Rürup Rente sinnvoll?

Der Personenkreis, für den die Rürup Rente am ehesten in Frage kommt, sind nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige mit einer recht hohen Steuerbelastung. Denn gerade diese Klientel hat seit 2005 ansonsten keine weitere Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung privat für das Alter vorzusorgen, was daran liegt, dass für diese Personen keine Riester Rente oder betriebliche Altersvorsorge möglich ist und seit 2005 zudem die Beiträge der klassischen Vorsorgeprodukte Kapitallebensversicherung und Rentenversicherung nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Für Angestellte kann ein Rürup-Vertrag dann sinnvoll sein, wenn sie den Ihnen zustehenden Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug noch nicht voll ausgeschöpft haben. Wichtig bei der Feststellung der Sonderausgaben ist, zu berücksichtigen, dass nicht nur die selbst geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Höchstbetrag abzuziehen sind, sondern auch die Beitragsanteile, die der Arbeitgeber an die Rentenkasse abführt.

Was muss man sonst noch beachten?

Anders als bei Riester-Verträgen handelt es sich bei der Rürup Rente um eine klassische Leibrente. In den Genuss der Rentenzahlungen kommt ausschließlich der Versicherte selbst, es sei denn, es besteht in der Rentenphase ein Pfändungsbeschluss und die Zahlungen liegen über der Pfändungsfreigrenze. Stirbt der Versicherte schon während der Beitragsphase, so verfallen die schon geleisteten Beiträge und kommen der Gemeinschaft der weiteren versicherten Kunden bei dem Anbieter zugute. Tritt der Todesfall während der Rentenphase ein, werden die Zahlungen eingestellt und nicht ausgekehrtes Deckungskapital geht ebenfalls an die Versichertengemeinschaft. Es besteht bei Vertragsabschluss allerdings die Möglichkeit, in den Vertrag eine zusätzliche Hinterbliebenenrente für den Ehegatten oder die Kinder aufzunehmen. Hier gibt es verschiedene Varianten wie zum Beispiel die Zahlung eines gewissen Prozentsatzes der zu Lebzeiten des Versicherten gezahlten Rente. Alternativ kann auch die Zahlung von Hinterbliebenenrente für einen garantierten Zeitraum von beispielsweise zehn Jahren vereinbart werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, in den Rürup-Vertrag eine zusätzliche Berufsunfähigkeits-Versicherung einzubauen, was den Vorteil hat, dass sich dadurch der steuerlich absetzbare Betrag erhöht. Es muss aber sichergestellt sein, dass der auf die Basisrente entfallende Teil des Beitrages mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmacht. Versicherte, die sich bei der Rürup Rente für ein Vertragsmodell entscheiden, dass in Investmentfonds investiert, sollten sich darüber bewusst sein, dass es hier anders als bei Riester-Verträgen keine Kapitalgarantie gibt. Investiert das Versicherungsunternehmen in Fonds, die sich schlecht entwickeln, muss der Versicherte in Kauf nehmen, dass seine spätere Rente merklich geringer ausfällt.

Welche Vorteile hat die Rürup Rente?

Neben den möglichen steuerlichen Vergünstigungen haben Rürup-Verträge den Vorteil, dass sie bei längerer Arbeitslosigkeit nicht dem anrechenbaren Vermögen zugeordnet werden dürfen. Außerdem sind sie in der Beitragsphase vor Pfändungen geschützt und es fällt in dieser Zeit auch keine Abgeltungssteuer für die Zinsen an, die das Versicherungsunternehmen auf das angesparte Kapital vergütet. Ein weiterer großer Pluspunkt ist die Flexibilität bei der Beitragszahlung. Wer monatlich einen eher niedrigen Beitrag zahlt, kann diesen durch Einmalzahlungen aufstocken, wenn es seine finanzielle Situation zulässt. Auch die Einmalzahlungen können entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Versicherung beitragsfrei stellen zu lassen, wenn es die Finanzen nicht zulassen, den Beitrag aufzubringen. Bei Entspannung der finanziellen Lage kann die Beitragszahlung dann problemlos wieder aufgenommen werden. Auch die in dem Zeitraum nicht gezahlten Beträge können nachträglich eingezahlt werden, wobei aber beachtet werden muss, dass diese dann nur für das Kalenderjahr steuerlich angesetzt werden können, in dem die Einzahlung erfolgt.


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