Riester Rente

Der Begriff "Riester Rente" geht auf den früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück. Während seiner Amtszeit wurde in 2000/2001 die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen, welche unter anderem die Absenkung des Nettorentenniveaus von 70 Prozent auf 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens beinhaltet hat. In diesem Zuge wurde das sogenannte Altersvermögensgesetz (AvmG) beschlossen, welches mit Wirkung zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist. In diesem Gesetz wird geregelt, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen der Staat Verträge durch Steuervergünstigungen und Zulagen fördert, die der privaten Altersvorsorge dienen.

Welche Verträge werden gefördert?

Als förderungsfähige Finanzprodukte kommen Banksparpläne, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fonds-Sparpläne oder Beitragszahlungen in Pensionskassen oder Pensionsfonds in Frage. Allerdings kommen nur Verträge in den Genuss der staatlichen Förderung, die zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine staatliche Zertifizierung erhalten haben. Die Zertifizierung ist an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden, welche die Finanzprodukte erfüllen müssen. So muss sichergestellt werden, dass Leistungen aus dem Vertrag frühestens ab dem 60. Lebensjahr des Kunden zur Auszahlung kommen. Die Ausnahme bilden Berufsgruppen, bei denen das reguläre Renteneintrittsalter schon eher beginnt, was zum Beispiel auf Piloten zutrifft. Der Finanzdienstleister muss zudem garantieren, dass die Summe der gezahlten Beiträge inklusive staatlicher Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase auch zur Auszahlung bereitsteht. Leistungen dürfen darüber hinaus nur als lebenslange Rentenzahlung erbracht werden, wobei durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2005 beschlossen wurde, dass bei Rentenbeginn bis maximal 30 Prozent des angesparten Vorsorgevermögens nicht prämienschädlich als Einmalzahlung ausgekehrt werden dürfen. Weiterhin muss der Anbieter sicherstellen, dass die Abschluss-/Vertriebskosten auf mindestes fünf Jahre verteilt werden, eine vierteljährliche Kündigungs- und Beitragsfreistellungsmöglichkeit gegeben ist und eine laufende Beitragszahlung stattfindet. Darüber hinaus sind die Finanzdienstleistungsunternehmen verpflichtet, für eine ausreichende Transparenz zu sorgen, in dem sie zum Beispiel offen legen, wofür die eingezahlten Beträge verwendet werden und in welcher Höhe Verwaltungskosten anfallen. Dies ist ein klarer Vorteil für den Kunden, da er so gut nachvollziehen kann, was mit seinem Geld geschieht und wie viel der Anbieter daran an Gebühren und Provisionen verdient.

Wer wird gefördert?

Der Personenkreis, der in den Genuss der Riester-Förderung kommt, ist sehr umfangreich. Zulageberechtigt sind sowohl rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige als auch Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Krankengeld oder Arbeitslosengeld 1 und 2, Wehr- und Zivildienstleistende, Vorruheständler, pflichtversicherte Landwirte, Personen im Erziehungsurlaub sowie vollständig erwerbsgeminderte Personen und Pflegepersonen. Zum nicht geförderten Personenkreis gehören hingegen nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige, Freiberufler wie Ärzte oder Architekten, die in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung pflichtversichert sind, Altersrentner, nicht rentenversicherungspflichtige Studenten, versicherungsfrei beschäftigte Geringverdiener sowie Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung.

In welcher Form wird gefördert?

Der Staat bezuschusst Beitragszahlungen für Riester-Verträge entweder mit einer Altersvorsorgezulage oder durch Sonderausgabenabzug. In beiden Fällen muss der Vertragsinhaber die Förderung mit Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt führt dann eine Überprüfung durch, welche Variante für den Betreffenden günstiger ausfällt. Anders als bei sonstigen Fördermaßnahmen fließt die Zulage nicht durch Steuerrückerstattung direkt an den Riester-Sparer, sondern wird vom Finanzamt zugunsten des Riester-Vertrages überwiesen. Lediglich in den Fällen, bei denen die Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug höher als die Altersvorsorgezulage ausfällt, wird die Differenz direkt an den Steuerzahler erstattet beziehungsweise mit Steuerschulden verrechnet. Die Höhe der Altersvorsorgezulage sowie die der zu erbringenden förderungsfähigen Mindest- und Höchstbeträge wurde seit Einführung in 2002 bis 2008 gestaffelt angehoben. Seit 2008 beträgt die Zulage 154,00 EUR zuzüglich 185,00 EUR für jedes Kind, für welches in dem betroffenen Kalenderjahr für mindestens einen Monat Kindergeld gezahlt wurde. Dafür muss der Riester-Sparer mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich des Zulagebetrages, maximal aber 2.100,00 EUR im Jahr an Beiträgen einzahlen. Aber auch Personen, die nicht in der Lage sind, so hohe Beiträge zu zahlen, können dennoch die Förderung in Anspruch nehmen. Hier wird dann entsprechend der geringeren Beiträge die Zulage anteilig gekürzt.

Was muss man sonst noch wissen?

Wer einen Riester-Vertrag abschließt, sollte sich im Klaren sein, dass er eine langfristige Verpflichtung eingeht. Eine vorzeitige Kündigung während der Ansparphase sollte auf alle Fälle vermieden werden, da dann sämtliche vom Staat gezahlten Zulagen wieder zurückgezahlt werden müssen. Hinzu kommt, dass das zur Auszahlung kommende Kündigungsguthaben durch die angefallenen Verwaltungs- und Abschlusskosten gekürzt wird und möglicherweise auch noch eine Auflösungsgebühr anfällt. So gesehen dürfte bei einer Kündigung weniger an den Sparer zurückfließen, als er eingezahlt hat. Positiv ist, dass bei Riester-Verträgen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Beitragszahlungen ruhen zu lassen. Falls man also wegen Arbeitslosigkeit oder anderer Gründe über einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage ist, die Beiträge zu zahlen, sollte man eine Aussetzung der Zahlung beantragen. Stirbt der Vertragsinhaber schon vor Beginn der Rentenphase, so kann lediglich sein Ehegatte den Vertrag vollumfänglich übernehmen, wenn dieser auch einen eigenen Riester-Vertrag hat. Ist dies nicht der Fall oder übernehmen andere Angehörige den Vertrag, sind die erhaltenen Zulagen an den Staat zurückzuzahlen. Für Geringverdiener, bei denen absehbar ist, dass ihre spätere gesetzliche Rente unterhalb der Grundsicherung liegen wird, eignen sich Riester-Verträge nicht, da die späteren Rentenzahlungen daraus in voller Höhe mit der gesetzlichen Grundversorgung verrechnet werden. Riester-Verträge dürfen im Übrigen nicht beliehen werden, eine Abtretung als Sicherheit für einen benötigten Kredit ist damit also nicht möglich. Spätere Rentenzahlungen aus Riester-Verträgen sind voll einkommenssteuerpflichtig.

Warum "riestern"?

Die Riester Rente war seit ihrer Einführung starker Kritik ausgesetzt, was auch durchaus begründet scheint. Die Regierung hatte ein bürokratisches Monster geschaffen, kaum jemand derjenigen, die eigentlich Riester-Verträge abschließen sollten, konnte aufgrund der vielen Bedingungen und Voraussetzungen auch wirklich nachvollziehen, ob ein Abschluss für ihn sinnvoll ist. Einige Gesetzesänderungen in der Vergangenheit haben bereits für ein wenig mehr Flexibilität und Klarheit geführt. Der Hauptkritikpunkt lässt sich allerdings nicht wegdiskutieren. Da der Vertragsinhaber die Beitragszahlungen bereits voll versteuert und Sozialversicherungsbeiträge darauf gezahlt hat, die späteren Rentenzahlungen aber auch voll steuerpflichtig sind, findet quasi eine Doppelbesteuerung statt. Die Altersvorsorgezulage ist also kein Geschenk des Staates, sondern gleicht lediglich in etwa die doppelte Steuerlast aus. Dagegen halten kann man jedoch, dass die Steuerlast im Rentenalter aufgrund geringerer Einkünfte meistens nicht so hoch ausfällt und der Vertragsinhaber somit trotzdem ein Plus macht. Außerdem würde die Steuerpflicht auf andere, nicht geförderte Altervorsorgemaßnahmen auch zutreffen, so dass es schon sinnvoll ist, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Und da zudem gesetzlich abgesichert ist, dass eine Kapitalgarantie besteht, kann sich der Riester-Sparer zumindest auch sicher sein, später eine Zusatzrente zu erhalten und nicht mit leeren Händen dazustehen, was bei manch anderer Geldanlageform durchaus passieren kann. Besonders für Familien mit Kindern lohnt sich die Riester Rente, da die Kinderzulagen im Verhältnis sehr hoch ausfallen. Wer genauer wissen möchte, ob und inwiefern sich Riester-Sparen für ihn lohnt, kann im Internet auf eines der auf zahlreichen Websites vorhandenen Berechnungsprogramme zurückgreifen und kostenlos und unverbindlich eine Hochrechnung vornehmen.


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